In der ersten Untersuchung wird geprüft, ob kassenversicherte Patienten die sog. KIG Richtlinien erfüllen. Das heißt z.B., ob der Unterkiefer "weit genug" zurück liegt, bzw. die Zähne schief genug sind. Hier gibt es seit 2004 streng definierte Kriterien der Krankenkassen.
Zwecks Diagnosestellung und Planung erfolgen dann die Abdrucknahme und die Erstellung von Röntgenbildern. Danach beraten wir Sie ausführlich über die Möglichkeiten der Therapie, die Kosten, Wirkung und mögliche Nebenwirkung, sowie über die voraussichtliche Dauer der Behandlung. In der Regel wird zunächst eine lose Klammer verordnet, mit der 6-9 Monate zunächst die Bisslage eingestellt wird. Daran schließt sich dann das Tragen der festen Zahnspange an.